Gemäß Amateurfunk-Verordnung AFuV §13 Satz 5 steht eine Amateur-Relaisfunkstelle allen lizenzierten Funkamateuren mit Rufzeichenzuteilung zur Verfügung und die Nutzung ist zu gestatten. Funkbetrieb über eine Relais-Funkstelle hat Vorrang vor anderem Funkbetrieb auf den zugeteilten Frequenzen der Relaisfunkstelle.
Dies ist jedoch kein Freibrief und wir erwarten bei Nutzung unserer Relais die Einhaltung folgender Etiquette:
- Die Nennung von eigenem zugeteilten Rufzeichen ist regelmäßig obligatorisch,
- Beim testweise Auftasten des Relais wäre es schön, wenn das eigene Rufzeichen kurz genannt wird. Eventuell ergibt sich ja ein kurzes nettes QSO.
- Die Nutzung der Relais soll im Sinne des Ham-Spirit erfolgen,
- Der Umgang miteinander soll respektvoll sein,
- Verunglimpfung anderer Personen, Beleidigungen, Hassrede oder Bedrohung anderer Personen wollen wir auf unseren Relais nicht hören,
- Das mutwillige Stören von laufenden QSOs ist zu unterlassen. Wenn Ihr Personen nicht mögt oder nicht mit QSO-Inhalten einverstanden seid, diskutiert sachlich mit oder wechselt einfach die QRG,
- Wir Funkamateure vertreten die Wahrnehmung unseres Hobbys in der Öffentlichkeit und haben durch unser Verhalten Einfluss darauf, ob junge Menschen unser Hobby attraktiv finden und auch die Lizenz erwerben wollen.
- Lasst zwischen den Durchgängen auch mal eine kurze Pause, so dass sich andere Stationen reinmelden können. Bei Digital Voice Gateway/Reflektorbetrieb (D-Star) bitte grundsätzlich 2-3 Sekunden Pause lassen und die PTT vor dem Sprechen ein wenig früher drücken und später loslassen, so dass der ganze Durchgang übertragen werden kann,
- Durchgänge so kurz wie möglich zu halten, um mobilen Stationen die Nutzung zu ermöglichen, erscheint in der heutigen Zeit ein wenig obsolet. Die Relais sind jedoch so eingestellt, dass der Durchgang nach 3-4min „Dauerrede“ automatisch beendet wird (TOT). Deshalb die bitte PTT vorher loslassen.
Bei wiederholter Missachtung und Verwarnung ist der Rufzeicheninhaber der Relaisfunkstelle zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs berechtigt, andere Funkamateure von der Nutzung der Relais-Funkstelle anzuschließen. Dies ist der Bundesnetzagentur als Folge anzuzeigen.